Maklerverordnung

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Die Maklerverordnung ist eigentlich die Makler- und Bauträgerverordnung, die häufig auch einfach mit MaBV abgekürzt wird. Es handelt es sich hierbei um eine Verordnung, die zum Schutz des Immobilienerwerbers durch einen Bauträger oder Makler geschaffen wurde. Insbesondere wird in der Makler- und Bauträgerverordnung die Kundengeldabsicherung geregelt. Der jeweilige Bauträger muss die Gelder, die er vom Erwerber der Immobilie entgegen nimmt, entsprechend absichern. Dies bedeutet beispielweise, dass der Bauträger entgegengenommene Gelder auch nur für das Projekt verwenden darf. Zahlungen, die der Bauträger von seinen Kunden empfängt, muss er von seinen privaten Gelder strikt trennen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der getrennten Vermögensverwaltung. Für den Käufer jedoch der wichtigste Bestandteil in der Verordnung ist, dass der jeweilige Bauträger ihm eine entsprechende Bürgschaft stellen muss. Durch sie wird die Leistungserfüllung des Bauträgers abgesichert. In der Regel leisten die Erwerber bereits Zahlungen, obwohl das Objekt noch nicht fertiggestellt ist. In diesem Zusammenhang wird von der Makler- und Bauträgerverordnung auch die Bezahlung geregelt, die sich nach dem jeweiligen Bauabschnitt richtet.

 
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