Maß der baulichen Nutzung

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Die Regelung für das Maß der baulichen Nutzung findet sich in der Baunutzungsverordnung, die abgekürzt auch BauNVO bezeichnet wird. Welche Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist, ist abhängig von den verschiedensten Kriterien, Hierzu gibt es eine Reihe verschiedener Kennziffern. Zum einen spielt die Anzahl der möglichen Vollgeschosse eine Rolle, sie wird in einer römischen Zahl angegeben – Kennziffer Z. Allerdings gibt es auch hierbei Unterschieden, denn zum einen kann eine Festlegung erfolgen, dass die Geschossanzahl eingehalten werden muss. Zum anderen kann die Geschosszahl jedoch auch eine maximale Begrenzung darstellen, die unterschritten werden darf. Die Geschossflächenzahl, die auch mit GFZ abgekürzt wird, legt die Relation der maximal zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche fest. Die Grundflächenzahl, die auch mit GRZ abgekürzt wird, gibt an, wie viel der gesamten Grundstücksfläche überbaut werden darf. Neben diesen drei Hauptkriterien gibt es jedoch noch weitere, die das Mß der baulichen Nutzung festlegen können. Zu ihnen gehören beispielweise die zulässige Anzahl von Wohnungen innerhalb des Gebäudes, die zulässige Wandhöhe, Dachvorgaben. Bauflucht, sowie weitere Vorschriften bezüglich Baulinien, Abstandsflächen und einzuhaltende Baugrenzen.

 
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