Massenänderung
Bei dem Begriff Massenänderung handelt es sich um eine veraltete Bezeichnung, heute wird vielmehr von der Mengenänderung gesprochen. Es handelt sich hierbei um eine Minderung oder Mehrung der vom Bauunternehmen auszuführenden Arbeiten. In den meisten Fällen wird von den Bauunternehmen ein sogenannter Vordersatz erstellt. Nach diesem wird der Preis für die zu erbringenden Leistungen festgelegt. Sollte dieser Vordersatz jedoch um mehr als 10 Prozent über- oder unterschritten werden, haben die Vertragsparteien das Recht eine entsprechende Änderung in der Preisvereinbarung zu treffen. Eine Mehrung der Leistungsmenge kann dann eintreten, wenn das Bauunternehmen zusätzliche Leistungen ausführen soll, die vertraglich nicht geregelt sind. Eine Minderung der Leistungen kann beispielweise dann vorkommen, wenn durch den Bauherren Entwurfänderungen vorgenommen werden, die eine geringere Leistung notwendig machen. Einen Anspruch auf eine Preisänderung hat er Bauherr in diesem Fall jedoch nur, wenn die Leistungen um mehr als 10 Prozent gemindert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss er die vertraglich festgelegte Summe zahlen.

