Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur

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Städtebauliche Maßnahmen sind grundsätzlich mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstrukturen abzustimmen. Falls bei den städtebaulichen Maßnahmen sogenannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, so müssen unter Umständen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur vorgenommen werden, die auch als Flurbereinigungsmaßnahmen bezeichnet werden. Haben Maßnahmen, die zur Verbesserung der Agrarstruktur dienen, Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, so muss die jeweilige Gemeinde selbst befinden, ob ein entsprechender Bauleitplan aufzustellen ist oder andere städtebauliche Maßnahmen durchzuführen sind. Werden sogenannte Bauleitpläne erstellt, dann hat die jeweils zuständige Flurbereinigungsbehörde eine genaue Prüfung vorzunehmen und muss feststellen ob Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur eingeleitet werden müssen. Die jeweilige Gemeinde ist verpflichtet, die zuständige Flurbereinigungsbehörde frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen – dies gilt wenn möglich bereits für die Vorarbeiten zur Aufstellung eines Bauleitplanes.

 
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