Miete
Unter dem Begriff Miete versteht man eine Gegenleistung die der Mieter dem Vermieter gegenüber zu erbringen hat. Grundlage bietet der von beiden Parteien geschlossene Mietvertrag. In der Regel wird hier nicht nur die Höhe der monatlichen Miete festgelegt, sondern auch die Zahlungsweise. Bei Mieten ist es üblich, dass diese im voraus entrichtet werden, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat. Der Mieter gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt; es bedarf hierzu keiner Mahnung seitens des Vermieters. Die Höhe der Miete kann zwischen den Vertragsparteien frei ausgehandelt werden. Allerdings gibt es bei sogenannten preisgebundenen Wohnungen einen gesetzlich festgelegten Höchstsatz. Auch sogenannte „Wuchermieten“ sind auf Grund der Sittenwidrigkeit nicht rechtens. Während der Laufzeit des Mietvertrages kann die Miete bei Bedarf angepasst werden – hier müssen jedoch die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter die Mietsache in einem tauglichen Zustand zu übergeben. Sollte die Mietsache während der Laufzeit mangelhaft sein, so kann der Mieter die Miete auf Grund der Mängel mindern.

