Mieteigentumsanteil
Den Mieteigentumsanteil findet man bei Sondereigentum und Eigentumswohnungen. Mit dem Mieteigentumsanteil wird festgelegt zu wie vielen Teilen das Gemeinschaftseigentum dem Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. eines Sondereigentums mitgehört. Zu dem Gemeinschaftseigentum gehören alle Bestandteile eines Gebäudes mit Ausnahme der jeweiligen Eigentumswohnungen. Festgelegt wird der jeweilige Mieteigentumsanteil in der Teilungserklärung, wo er in Tausendstel ausgedrückt wird. Bei dem Mieteigentumsanteil handelt es sich nicht um einen realen Anteil, sondern an einen ideellen an einer Immobilie. Er kann verkauft bzw. übertragen oder auch belastet werden. Wie die Verteilung des Mieteigentumsanteils vorgenommen wird, ist mitunter recht unterschiedlich und man sollte auf eine gerechte Verteilung achten. Diese wird gewährt, wenn man sich bei der Verteilung an das Verhältnis von Wohnfläche der Eigentumswohnung zu der Gesamtwohnfläche innerhalb des Gebäudes hält. Bei notwendigen Instandhaltungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, hat jeder Eigentümer entsprechend seinem Mieteigentumsanteil die Kosten hierfür zu übernehmen.

