Mindestabmessungen

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Bei den Mindestabmessungen handelt es sich um Vorgaben, die einzuhalten sind, um den Zweck und den Sinn eines Bauteiles sicherzustellen. Man unterschiedet in diesem Zusammenhang geometrische, konstruktive und normative Mindestabmessungen. Die Vorgaben richten sich nach den jeweiligen Bauteilen und nach dem jeweiligen Zweck von diesem. Beispielweise gilt für Türen heut eine Mindestabmessung, so dass diese auch von jedem genutzt werden kann. Nur in seltenen Fällen dürfen Türen von dieser Mindestabmessung abweichen, beispielweise bei Türen die in Versorgungsräume führen. Auch für Carports gibt es Mindestabmessungen, damit sichergestellt wird, dass ein PKW, dort auch einen Einstellplatz findet. Es gibt Fälle, bei denen die Mindestabmessungen von der Norm abweichen können, beispielweise beim Bau von behindertengerechten Wohnungen. Die Türen müssen zum Beispiel entsprechend breiter sein, damit auch Rollstuhlfahrer durch sie hindurch können. Grundsätzlich gelten jedoch für jedes Bauteil die folgenden Eigenschaften: es muss natürlich herzustellen sein, Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit müssen erfüllt werden und es muss langlebig sein.

 
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