Mindestwärmeschutz
Der Begriff Mindestwärmeschutz wird vor allem in der Bauphysik verwendet. Man versteht hierunter die Anforderungen, die mindestens an den Wärmeschutz gestellt werden, jeweils in Bezug auf alle flächigen Bauteile, wie beispielweise Wände, von Räumen die zum Aufenthalt dienen. Durch den Mindestwärmeschutz wird für die jeweiligen Bewohner der Räume ein hygienisches Raumklima gewährleistet und die Entstehung von Oberflächenkondensat wird verhindert. Die gesamte Baukonstruktion wird auf diese Wiese vor einer schädlichen Einwirkung von Feuchte geschützt. Der Mindestwärmeschutz wird in der Kenngröße m²K/W angegeben. Es handelt sich hierbei um den Wärmedurchlasswiderstand . Für die verschiedenen Bauteile gibt es festgelegte Wärmeschutzwerte, die mindestens eingehalten werden müssen. Diese Festlegungen findet man in der Energiesparverordnung. Demnach darf der Wärmedurchlasswiderstand für Außenwände beispielweise nicht über 1,20 m²K/W betragen, der selbe Wert gibt für Decken und Dächer. Räume, die im Erdgeschoss liegen und somit direkt an das Erdreich grenzen, wenn sie nicht unterkellert werden, dürfen am Bodenabschluss einen Wärmedurchlasswiderstand von höchsten 0,90 m²K/W aufweisen.

