Mischgebiet

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Unter einem Mischgebiet versteht man ein Baugebiet in welchem nicht nur Wohngebäude, sondern auch Gewerbebetriebe errichtet werden dürfen. Das Mischgebiet wird häufig auch einfach mit der Abkürzung MI bezeichnet. Allerdings gibt es bei den Gewerbebetrieben eine kleine Einschränkung. Diese sind innerhalb des Mischgebietes nur zulässig, wenn sie bei ihrer Ausübung das Wohnumfeld nicht im Wesentlichen stören. Es gibt eine Reihe Gewerbebetriebe, die in der Regel im Mischgebiet zulässig sind, wie beispielweise: Büro- und Geschäftgebäude, Gastwirtschaften, Einzelhandelsbetriebe, Einrichtungen für kirchliche und kulturelle Zwecke, Verwaltungsgebäude, Gartenbaubetriebe, Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsbetriebe (jedoch nur in dem Teil des Mischgebietes, welches überwiegend von der gewerblichen Nutzung geprägt ist). Einrichtungen für sportliche Zwecke und Tankstellen. Die gesetzliche Regelung über Mischgebiete findet sich in der Baunutzungsverordnung (Paragraf 6). Einen besonderen Typ des Mischgebietes stellen das Kerngebiet in einer Stadt und das Dorfgebiet dar. Diese beiden Gebiete werden häufig auch mit den Abkürzungen MK und MD bezeichnet.

 
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