Mitantragsteller

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Unter dem Mitantragsteller versteht man im Darlehensbereich, denjenigen, der das Darlehen mit beantragt. Bei Eheleuten ist es in der Regel so, dass ein Darlehen, beispielweise zur Immobilienfinanzierung auf beide Personen läuft. Für die Kreditinstitute ergibt sich hieraus, dass sie zwei Personen haben, die für das Darlehen haften, denn grundsätzlich haftet auch der Mitantragsteller selbstschuldnerisch – genauso wie der Antragsteller selbst. Sollte der Hauptantragsteller in Zahlungsschwierigkeiten geraten und kann die fälligen Raten für das Darlehen nicht zahlen, so ist er Mitantragsteller verpflichtet diese Zahlungen sofort zu leisten. Er verbürgt sich also für den Hauptantragsteller. Gerade bei Darlehen, die zur Immobilienfinanzierung dienen, ist es oft der Fall, dass das Darlehen nur gewährt wird, wenn der Darlehensvertrag auf zwei Personen, Hauptantragsteller und Mitantragsteller, läuft. Dies gibt der Bank eine gewisse zusätzliche Sicherheit. Der Mitantragsteller wird dementsprechend auch häufig als Mitschuldner bezeichnet.

 
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