mittragende Breite

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Die mittragende Breite wird häufig auch als wirksame Breite bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um die abgeminderte Breite gegenüber der tatsächlich vorhandenen, da bei ihr Schubverformungen oder auch Beulen innerhalb schlanker Querschnittsteilen berücksichtigt werden. Man unterschiedet zwischen der mitwirkenden Breite, oder auch Lastverteilungsbreite, im Bereich des Stahlbetonbaus und im Bereich des Mauerwerksbau. Im Bereich des Mauerwerksbau handelt es sich um die Breitenangabe. Diese darf zum Lastabtrag in achsialer Richtung bei den zusammengesetzten Querschnitten mit einbezogen werden. Im Bereich des Stahlbetonbaus handelt es sich hierbei um die errechnete Breite des Querschnittes, zur Richtung des Lastabtrags rechtwinklig. Auf diesen darf eine Last, die eine kleinere Aufstandsfläche aufweist, verteilt werden. Die Breiten von Platten, die angesetzt werden dürfen, sind von ihrer Breite sehr unterschiedlich und von der berechneten Schnittgröße und den geltenden Vorschriften abhängig. Zu berücksichtigen sind immer eventuelle Öffnungen oder durch Ränder entsehende Einengungen.

 
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