Nachbarschaftsrecht
Grundsätzlich obliegen jedem Menschen als Nachbar bestimmte Rechte und Pflichten, die sich im Umgang mit anderen Nachbarn ergeben. Gesetzliche Grundlagen zum Nachbarschaftsrecht finden sich sowohl in den Bauordnungen, als auch im Nachbarrechtsgesetz. Das Nachbarschaftsrecht regelt die Beziehungen der Nachbarn (Grundstückseigentümer) untereinander. Bereits bei geplanten Bauvorhaben müssen beispielweise festgelegte Grenzabstände eingehalten werden. Wenn es um in Bauvorhaben geht, so wird in den jeweiligen Landesbauordnungen auch eine Nachbarbeteiligung vorgesehen. Es gibt allerdings auch eine Reihe weiterer Rechte und Pflichten, die sich als Nachbar bzw. als Grundstückseigentümer ergeben, wie beispielweise das Anpflanzen und die Pflege von Sträuchern und Bäumen oder die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten in Bezug auf Nachbargrundstücke. Durch die Nachbarbeteiligung, die gesetzlich vorgesehen ist, kann der Nachbar prüfen ob die Baumaßnahme Auswirkungen auf sein eigenes Grundstück hat. Gegebenenfalls kann er sogar gegen die Baumaßnahme einen Widerspruch einlegen.

