Nachrang
Beim Nachrang handelt es ich um eine Rangstelle innerhalb des Grundbuches. Ein Grundpfandrecht oder eine Belastung wird nachrangig in der Grundbuch eingetragen, da bereits Eintragungen bestehen. Grundsätzlich gilt beim Rang: je höher dieser steht umso höher ist auch der Wert dieses Rechtes. Es werden immer erst die Gläubiger bedient, die innerhalb des Grundbuches eine vorrangige Eintragung haben, erst dann werden die Gläubiger mit nachrangigem Eintrag bedient. Das heißt ein Kreditinstitut bzw. ein Gläubiger geht mit einer nachrangigen Finanzierung grundsätzlich ein höheres Risiko ein. Wird das Grundstück verwertet oder zwangsvollstreckt, weil der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Verpflichtung und Zahlungen nicht mehr nachkommen kann, so ergibt sich ein Verwertungserlös, aus dem die Gläubiger bedient werden. Dabei erfolgt die Bedienung in Reihenfolge des jeweiligen Rang. Zunächst erhält der Gläubige Geld, der im ersten Rang steht, dann der im zweiten Rang usw. Durch das höhere Sicherungsrisiko, welches die Gläubiger eingehen, sind Nachrangfinanzierungen meist mit teureren Konditionen abgeboten (höhere Zinssätze).

