nachrangige Hypothek

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Die nachrangige Hypothek wird auch oft als zweite Hypothek bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Darlehensbetrag, der zusätzlich zur ersten Hypothek bzw. darüber hinaus vergeben wird. Ein Grundpfandrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird, dient zur Absicherung des Darlehensbetrages. Allerdings zeichnet sich dieser Grundbucheintrag dadurch aus, das er hinter bereits bestehenden Grundpfandrechten steht. Solche Hypotheken werden als Grundpfandrechte im ersten Rang bezeichnet. Durch die Eintragung als nachrangige Hypothek ergibt sich für den jeweiligen Kreditgeber bzw. Gläubigen ein erhöhtes Sicherungsrisiko. Dies spiegelt sich meist in den Konditionen der Hypothek wieder. Solche Finanzierungen sind in der Regel teurer (erhöhter Zinssatz) als Finanzierungen im ersten Rang. Hinzu kommt, dass manche Kreditinstitute für eine nachrangige Finanzierung zusätzliche Sicherheiten des Darlehensnehmers verlangen, wie beispielweise eine Bankbürgschaften. Es gibt aber auch Darlehensarten, die in der Regel als nachrangige Hypothek eingetragen werden, wie beispielweise Bauspardarlehen.

 
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