Nachunternehmer

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Der Nachunternehmer wird auch als Subunternehmer bezeichnet. Dieser arbeitet grundsätzlich nicht im Auftrage des Bauherren selbst, sondern im Auftrag eines anderen Unternehmers bzw. Unternehmens. Das vom Bauherren beauftragte Hauptunternehmen führt also nur teilweise die Leistungen selbst aus, andere Leistungen gibt es an andere Unternehmen ab. Für den Bauherren selbst besteht keinerlei vertragliche Beziehung zum Nachunternehmer bzw. zum Subunternehmer. Für ihn bleibt der Hauptunternehmer als einziger Ansprechpartner. Ferner ergibt sich für den Bauherren der Vorteil, dass der Hauptunternehmer für die Leistungen des Nachunternehmers allein verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Bauherr auch bei Baumängeln sich immer an den Hauptunternehmer wenden kann und dieser für den Schaden aufkommen muss. Neben der Bauwirtschaft findet man Nachunternehmer auch vielfach in der Logistikbranche. Grundsätzlich muss der Bauherr Nachunternehmer nicht dulden, wenn dies vertraglich nicht festegelegt wurde. Er kann in solchen Fällen verlangen, das diese die Baustelle verlassen und dem Hauptunternehmer einen Vertragsentzug androhen.

 
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