Nebenkosten Grundstück

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Beim Kauf eines Grundstückes muss nicht nur der eigentliche Kaufpreis an den Verkäufer entrichtet werden, sondern zudem können auch noch die unterschiedlichsten Nebenkosten entstehen. Wird das Grundstück beispielweise durch einen Makler vermittelt, so hat der Käufer des Grundstückes in der Regel eine Courtage (Vermittlungsgebühr) an den Makler zu entrichten. Zudem müssen grundsätzlich Notar- und Gerichtskosten hinzu gerechnet werden. Bei dem Erwerb eines Grundstückes sollte der Käufer zudem darauf achten, ob dieses bereits erschlossen ist. Denn sonst fallen für das Grundstück noch Erschließungskosten an, deren Höhe sich in der Regel nach der Größe des Grundstückes richtet. Auch diese zählen zu den Nebenkosten des Grundstückes. In der Regel werden daher Grundstücke, die noch nicht erschlossen sind günstiger angeboten, als solche die bereits erschlossen sind. Ein weiterer Punkt, der zu den Nebenkosten des Grundstückes gerechnet wird, sind die anfallen Grunderwerbsteuern. Gerade bei der Finanzierung eines Grundstückes bzw. eines gesamten Bauvorhabens ist es wichtig, alle anfallenden Nebenkosten mit einzuplanen, damit eine solide Finanzierung entsteht.

 
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