Nebenleistungen
Bei der Aufnahme eines Darlehens muss der Darlehensnehmer regelmäßige Tilgungs- und Zinszahlungen an den Darlehensgeber zahlen, um so das Darlehen zurückzuführen. Neben diesen Leistungen, muss der Darlehensnehmer jedoch unter Umständen weitere Kosten an den Darlehensgeber zahlen. Diese zusätzlichen Kosten werden auch als Nebenleistungen bezeichnet. Zu diesen Nebenleistungen gehören beispielweise die Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren, Gebühren für Bürgschaften, Zuschläge für Teilauszahlung oder auch die Bereitstellungskosten. Unter den Nebenleistungen versteht man also grundsätzlich alle Kosten, die zusätzlich zu den Leistungen von Zins und Tilgung entstehen und vom Darlehensnehmer an den jeweiligen Darlehensgeber zu zahlen sind. Bei den Tilgungs- und Zinszahlungen selbst handelt es sich jedoch nicht um Nebenleistungen.

