Nennbetrag
Bei Abschluss eines Darlehens bzw. eines Kredites wird zunächst von dem Nettokreditbetrag ausgegangen. Dies ist der reine Darlehensbetrag, der vom Darlehensnehmer beantragt wurde und vom jeweiligen Kreditnehmer nach erfolgter Prüfung genehmigt wird. Doch grundsätzlich kommen zu dem Nettokreditbetrag eine Reihe weiterer Kosten, die der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlen hat. In dem sogenannten Nennbetrag sind bereits ein Teil der entstehenden Kosten enthalten. Zum einen die Bearbeitungsgebühren, die das Kreditinstitut verlangt. Und zum anderen die Kosten für eine Restschuldversicherung, wenn diese abgeschlossen wird. Gerade bei der Restschuldversicherung handelt es sich oft um eine Auflage, die das Kreditinstitut häufig stellt. Dementsprechend wird das Darlehen nur gewährt, wenn diese abgeschlossen wird oder andere Sicherheiten erbracht werden können. Nettokreditbetrag, Restschuldversicherung und Bearbeitungsgebühren zusammen ergeben den Nennbetrag. Wenn man auf diesen noch die anfallenden Zinsen rechnet ergibt sich der Gesamtbetrag des Kredites.

