nicht preisgebundene Wohnungen

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Von den einzelnen Bundesländern wurden und werden Wohnungen gefördert, die für sozial schwache Menschen bestimmt sind. Bauherren, die eine solche Förderung in Anspruch nehmen erhalten zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse. Allerdings darf er nach Fertigstellung die Wohnungen auch nur an Menschen vermieten, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Außerdem verpflichtet sich der künftige Vermieter, die Miethöhe nach bestimmten Obergrenzen festzulegen, eine Überschreitung darf nicht vorkommen. Man spricht in diesem Zusammenhang von preisgebundenen Wohnungen. Personen, die in eine preisgebundene Wohnung einziehen möchten, müssen einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein vorlegen. Er berechtigt sie zum Einzug in die Wohnung. Ausschlaggebend ist hierbei nicht nur das Einkommen, sondern auch die Personenanzahl, die einzieht. So muss die Wohnfläche für die Personenanzahl angemessen sein. Unter dem Begriff nicht preisgebundene Wohnungen versteht man alle Wohnungen, die nicht staatlich gefördert wurden. Dementsprechend müssen sich diese „freien“ Wohnungen nicht an das Wohnungsbindungsgesetz halten, sondern fallen unter das Miethöhegesetz.

 
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