Nichtabnahmeentschädigung
Von einer Nichtabnahmeentschädigung spricht man, wenn die Bank ein Darlehen für einen Darlehensnehmer bereithält, dieser das Darlehen aber letztendlich auf irgendwelchen Gründen nicht in Anspruch nimmt. In solchen Fällen hat der Darlehensnehmer an das jeweilige Kreditinstitut eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen. In der Regel muss das jeweilige Kreditinstitut die Mittel für das Darlehen beschaffen und diese anschließend dem Darlehensnehmer bereitstellen. Nimmt dieser das Darlehen dann nicht in Anspruch, so entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Die Nichtabnahmeentschädigung dient zum Ausgleich dieses Schadens. Sie wird in der Regel genauso berechnet wie die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kreditinstitute haben jedoch auch die Möglichkeit einen pauschalen Prozentsatz von der jeweiligen Darlehenssumme als Nichtabnahmeentschädigung zu berechnen. Daher sollte vor der Aufnahme eines Darlehens unbedingt geprüft werden, ob dieses auch wirklich benötigt wird und vor allem ob es auch in der vollen Höhe benötigt wird. Nur so können Kosten, die durch eine Nichtabnahmeentschädigung entstehen, eingespart werden.

