Nichtigkeit

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Unter dem Begriff „Nichtigkeit“ versteht man die rechtliche Unwirksamkeit der verschiedensten Rechtsakte, wie beispielweise Kündigungen, Satzungen, Genehmigungen oder Verträgen. Der getroffene Rechtsakt entfaltet im Falle der Nichtigkeit keine rechtliche Wirkung und gilt als nicht existent. Es gibt zahlreiche, verschiedene Gründe, warum ein Rechtsakt als nichtig erklärt wird. So kann der Rechtsakt beispielweise gegen ein gesetzlich bestehendes Verbot verstoßen. Für andere Rechtsakte gibt es unter Umständen bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt so handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Nichtigkeit. Ein gutes Beispiel hier der Grundstückskaufvertrag, der grundsätzlich notariell beurkundet werden muss. Erfolgt keine notarielle Beurkundung, so sind die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt und der Vertrag wird als nichtig erklärt. Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer Nichtigkeit eines Rechtsaktes führen können, die hier jedoch nicht alle genannt werden können.

 
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