Niedrigenergiehaus
Laut dem Gesetz werden an ein Gebäude bestimmte energietechnische Anforderungen gestellt, damit dieses sich als Niedrigenergiehaus bezeichnen darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um einen Neubau oder um einen Altbau handelt. Grundsätzlich muss das gesetzlich geforderte Anforderungsniveau unterschritten werden. Zur Zeit bildet die Energiesparverordnung, die auch kurz als EnEV bezeichnet wird, das energietechnische Anforderungsniveau. Hieraus geht hervor, dass ein Gebäude nur einen maximalen Transmissionswärmeverlust und einen festgelegten Höchst-Primärenergiebedarf haben darf. Nur wenn diese Grenzen nicht überschritten werden, darf das Gebäude als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden. Neubauten müssen heute grundsätzlich nach diesen Maßstäben errichtet werden. Grundsätzlich werden die Anforderungen durch entsprechende bauliche Maßnahmen, wie beispielweise Dämmung, erreicht. Niedrigenergiehäuser zeichnen sich durch einen niedrigeren Endenergiebedarf aus und dementsprechend liegen die Energiekosten deutlich unter den Häusern, die über den Grenzwerten liegen.

