Nominalschuld

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Die Nominalschuld wird auch häufig als Darlehensnominalschuld bezeichnet. Man versteht unter der Nominalschuld die Darlehens- bzw. Kreditsumme, die dem Vertrag zu Grunde liegt. Nominalschuld und der Betrag, der dem Darlehensnehmer ausgezahlt wird, sind jedoch nicht zwangläufig immer identisch. Denn von dieser Nominalschuld können unter Umständen zunächst die Bearbeitungsgebühren und ein eventuelles Disagio abgezogen werden. Beim Disagio handelt es sich um einen Abschlag von der Nominalschuld, welches in der Regel prozentual errechnet wird und bis zu zehn Prozent betragen kann. In der Regel dient das Disagio als eine Vorrauszahlung auf die entstehenden Zinsen und der Nominalzins wird hierdurch automatisch von den Kreditinstituten gesenkt. Dementsprechend ist der Auszahlungsbetrag des Darlehens durch die verschiedenen Abschläge deutlich geringer als die Nominalschuld. Die Nominalschuld selbst spielt aber für die Berechnung der Bearbeitungsgebühr und des Disagios eine große Rolle. Auch werden die Zinsen und die Tilgung nach der Nominalschuld berechnet.

 
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