Nominalzinssatz

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Beim Nominalzinssatz handelt es sich um einen vertraglich festgelegten Zinssatz, den ein Darlehensnehmer an den Darlehensgeber jährlich zu zahlen hat. Hinzu kommt natürlich der jeweils vereinbarte Tilgungssatz, den der Darlehensgeber zu zahlen hat. Allerdings gilt: Nominalzinssatz und Tilgungssatz allein, geben keinen Aufschluss darüber, welchen Betrag der Darlehensnehmer nun wirklich regelmäßig an das Kreditinstitut zu zahlen hat. Denn im Nominalzins sind weder die Kreditnebenkosten, noch die verschiedenen Verrechnungsmethoden der Kreditinstitute, sowie ein eventuelles Disagio enthalten. Daher gibt der Nominalzinssatz keinen Aufschluss über die tatsächliche Kostenbelastung. Einen besseren Aufschluss über die Kosten gibt der sogenannte Effektivzinssatz, denn dieser berücksichtigt auch die Nebenkosten und Berechnungsmethoden. Daher lässt sich ein Vergleich der einzelnen Kreditangebote am besten anhand des Effektivzinssatzes vornehmen. Die Kreditinstitute sind heute verpflichtet nicht nur den Nominalzinssatz, sondern auch den Effektivzins anzugeben.

 
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