Notaranderkonto

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Das Notaranderkonto wird auch häufig einfach als Anderkonto bezeichnet. Hier handelt es sich um ein Konto, welches vom Notar treuhänderisch verwaltet wird. In der Regel wird das Konto auf den Namen des jeweiligen Notars geführt. Neben Notaren führen solche Anderkonten auch Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Geld auf dem Anderkonto, nicht um das Vermögen des Kontoinhabers und darf auch nicht für seine persönlichen Zwecke verwendet werden. In der Regel verfügen die Banken über spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anderkonten. Innerhalb des Immobilienerwerbs dient das Notaranderkonto als Schutz für den jeweiligen Käufer der Immobilie. Der Kaufpreis wird auf dem Notaranderkonto treuhänderisch verwaltet. Der Verkäufer erhält dieses Geld erst dann, wenn der Käufer als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen wurde. Zwischen dem Kauf des Grundstückes und der Eintragung können mitunter zwischen drei und zwölf Monate liegen. Das Notaranderkonto bietet dem Käufer vor allem auch bei einer Insolvenz des Verkäufers einen Schutz.

 
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