Notarbestätigung
Bei einer Notarbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, die der Notar gegenüber des jeweiligen Kreditinstitutes abgibt. In dieser Bestätigung übernimmt der Notar die Gewähr für die Eintragung der Grundschuld in der richtigen Rangfolge. Man spricht in diesem Zusammenhang auch häufig von dem sogenannten Rangattest. Bevor der Notar eine solche Bescheinigung ausstellen kann, muss er prüfen, ob beim zuständigen Grundbuchamt eventuelle sonstige Anträge vorliegen. Der Vorteil einer Notarbestätigung ergibt sich in sofern, dass die Kreditinstitute so eine vorzeitige Auszahlung des jeweiligen Darlehens bewilligen können, obwohl die eigentliche Grundschuldeintragung noch nicht vollzogen wurde. Mit der Notarbestätigung hat das jeweilige Kreditinstitut jedoch die Sicherheit, das der Eintragung vor allem auch in ihrem Rang nichts im Wege steht und diese in absehbarer Zukunft vorgenommen wird.

