notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung wird von einem Notar vorgenommen. Grundsätzlich müssen bei der notariellen Beurkundung alle Vertragsparteien anwesend sein. Zunächst liest der Notar die jeweilige Niederschrift den Erschienenen vor. Anschließend müssen die Vertragsparteien diese genehmigen und persönlich unterschreiben. Erst im Anschluss setzt der Notar seine Unterschrift unter die Niederschrift und bestätigt mit dieser, dass alle anwesenden Personen die Erklärung so gegenüber ihm abgegeben haben. Gesetzliche Grundlage und nähere Einzelheiten finden sich im Beurkundungsgesetz. Das Original bleibt grundsätzlich in der Verwahrung beim Notar, da es sich um eine öffentliche Urkunde handelt, die in einer Urkundenrolle aufbewahrt wird. Die Vertragsparteien selbst erhalten entweder jeweils eine Ausfertigung oder aber eine beglaubigte Abschrift, die sie für den Rechtsverkehr verwenden können. Beurkundungen gibt es in den verschiedensten Bereichen, daher gibt es neben Notaren noch andere Personen, die eine Beurkundung vornehmen dürfen. Beispielweise können Standesbeamte Eheschließungen, Sterbefälle und Geburten beurkunden.

