Notarkosten
Jeder der ein Grundstück erwerben möchte, muss beachten, dass hierfür Notarkosten anfallen. Denn grundsätzlich kann ein Grundstückserwerb nur über einen Notar abgewickelt werden. Nicht nur der Notar verlangt für seine Leistungen Gebühren, sondern hinzu kommen Gerichtskosten, die für die Eintrag im Grundbuch anfallen. Um einen ungefähren Anhalt zu geben: Die Notar- und Gerichtkosten zusammen belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Grundstückspreises. In diesen Kosten sind die verschiedensten Gebühren enthalten, wie beispielsweise auch anfallende Kosten bei den Ämtern. Im einzelnen setzen sich diese Kosten aus den verschiedensten Positionen zusammen: für den Notar fallen Abwicklungsgebühren, Beurkundungsgebühren, Vollzugsgebühren, Kosten für das Notaranderkonto, Notarbestätigung und die Vollzugsgebühren für die Eintragung an. Hinzu kommen Gebühren bei jeweiligen Grundbuchamt: zum einen die Eintragungsgebühr, zum anderen aber auch eine zusätzliche Gebühr für den Eigentümerwechsel-Eintrag. Zu all diesen Kosten wird schließlich noch der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz gerechnet.

