Notbeleuchtung

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Es gibt bestimmte Bereiche, bei denen eine Notbeleuchtung vorgeschrieben ist. So beispielweise für Ausgänge an Arbeitsplätzen, die besonders gefährdet sind, oder auch für Rettungswege. Für die Notbeleuchtung gibt es eine Norm, die in der DIN 5035-5 festgelegt ist. Es handelt sich hierbei um eine Sicherheitsbeleuchtung, die beispielweise bei Rettungswegen rein zur Orientierung dient. Solche Notbeleuchtungen kann man vor allem auch in öffentlichen Einrichtungen vielfach sehen. Beispielweise im Kino, obwohl der Saal während des Films dunkel ist, zeigen kleine beleuchtete Schilder den Notausgang, so dass jeder bei Gefahr sofort sehen kann, wo er einen entsprechenden Ausgang findet. In anderen Bereichen muss sichergestellt werden, dass jeder Zeit eine Notbeleuchtung möglich ist, wenn die Stromversorgung des Gebäudes einmal ausfällt. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Ersatzbeleuchtung, die nicht zwangsläufig dazu dient den Raum zu verlassen. Mit dieser Ersatzbeleuchtung soll sichergestellt werden, dass vorgenommene Arbeiten in einem Raum auch bei einem Netzausfall noch weitergeführt werden können – zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Solche Ersatzbeleuchtungen findet man beispielweise in den OP-Räumen von Krankenhäusern.

 
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