Objektbetreuung

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Der Begriff „Objektleitung“ wird in den verschiedensten Bereichen verwendet. Unter anderem auch im Bauwesen. Hier hat die Bezeichnung jedoch nichts mit einer Überwachung des Baus oder gar mit der Bauleitung zu tun, wie man vermuten könnte. Die Objektbetreuung zählt im Rahmen des Bauwesens zu den Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die auch kurz als HOAI bezeichnet wird. Wenn man es genau nimmt, so wird diese Leistungsphase als Objektbetreuung und Dokumentation bezeichnet. Wurde ein Bauwerk errichtet bzw. fertiggestellt so erfolgt eine Objektbegehung, bei der alle Mängel festgestellt werden. Grundsätzlich muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Feststellung innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt. Zu den weiteren Leistungen der Objektbetreuung zählen zudem die anschließende Überwachung bei der Beseitigung der festgestellten Mängel. Zudem wirkt der jeweilige Architekt bei der Freigabe der Sicherheitsleistungen mit. Der jeweilige Architekt oder auch ein Bauingenieur darf für die Leistungsphase Objektbetreuung und Dokumentation drei Prozent des Gesamthonorars in Rechnung stellen.

 
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