Objektverbrauch

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Bei dem Begriff „Objektverbrauch“ handelt es sich um einen veralteten Ausdruck, der im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage früher gebraucht wurde. Da die Eigenheimzulage seit einigen Jahren bereits weggefallen ist, spielt der Objektverbrauch heute keine Rolle mehr. Grundsätzlich konnte die Eigenheimzulage nur ein einziges Mal im Leben eines Menschen beantragt werden. Sie wurde für den Erwerb bzw. die Herstellung eines selbstgenutzten Wohnraumes auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wurde die Eigenheimzulage (nach §10e Einkommensteuergesetzt) schon einmal in Anspruch genommen, so sprach man in diesem Zusammenhang von einem Objektverbrauch, der eingetreten war. Allerdings war er möglich, nicht ausgenutzte Jahre auf ein Folgeobjekt zu übertragen. Hierzu muss man wissen, dass die Eigenheimzulage für acht Jahre gewährt wurde. Wer die Immobilie vor Ablauf dieser Zeit veräußerte oder umzog, der konnte die restliche Zeit auf ein Folgeobjekt übertragen. Natürlich setzte dies voraus, dass auch das Folgeobjekt entweder erworben oder hergestellt werden musste.

 
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