Oekozulage

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Bei der Ökozulage handelte es sich um eine spezielle Fördermaßnahme, die aber bereits im Jahre 2002 abgeschafft wurde. Der Grund hierfür lag in der neuen Energiesparverordnung, die zum 1. Februar 2002 in Kraft trat. Bis dahin konnten Bauherren nach der alten Wärmeschutzverordnung von 1994 Fördermittel von bis zu 3.688 Euro erhalten, wenn sie Anlagen einbauten, die besonders energiesparend waren und auf diese Weise einen Niedrigenergiestandard in ihrem Eigenheim erreichten. Nach der neuen Wärmeschutzverordnung müssen alle Häuser, die neu errichtet werden, sowieso den Niedrigenergiestandard aufweisen. Grundsätzlich war auch die Ökozulage an die Eigenheimzulage gekoppelt. Ein Anspruch auf die Ökozulage hatte also nur derjenige, der auch bereits die Eigenheimzulage erhielt. Ferner war die Ökozulage an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Für Ledige lag diese bei 81.807 Euro und für Verheiratete bei 163.614 Euro, jeweils auf einen Zweijahres-Zeitraum gesehen. Für jedes Kind erhöhte sich die Grenze um weitere 15.339 Euro.

 
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