Oellagerraum

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Wer in einem Gebäude eine Ölheizung betreibt, der benötigt einen entsprechenden Raum in dem er das Öl lagern kann. Für die Öllagerung gibt es eine Reihe von Vorschriften an die man sich halten muss. Hier seien beispielweise Vorschriften im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes oder die Verordnungen über die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten bzw. Stoffen genannt. Aber auch die Landesbauordnungen und die Muster-Feuerungsverordnungen legen eine Reihe von Vorschriften fest, an die man sich als Eigentümer eines Gebäudes, welches mit einer Ölheizung ausgestattet ist, halten muss. Die Vorschriften können voneinander abweichen, denn die Größe des Öltanks spielt hierbei eine wesentliche Rolle. So muss beispielweise ein besonderer Heizöllagerraum geschaffen werden, wenn mehr als 5000 Liter Heizöl gelagert werden. Diese Räume dürfen nicht mehr anderweitig genutzt werden, sondern dienen lediglich der Heizöllagerung. Grundsätzlich ist festgelegt das die Lagermenge innerhalb eines Öllagerraums die Menge von 100.000 Liter nicht überschreiten darf.

 
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