offene Bauweise
Der Begriff „offene Bauweise“ wird in den verschiedensten Bereichen verwendet. Zum einen versteht man baurechtlich gesehen unter der offenen Bauweise eine festgesetzte Bebauungsart des jeweiligen Grundstückes. Die offene Bauweise unterscheidet sich in diesem Zusammenhang zwischen der Einzelhausbebauung und der Doppelhausbebauung. In den jeweiligen Bebauungsplänen wird in der Regel die Bebauungsart festgelegt, an die sich der Bauherr zu halten hat. Im Gegensatz zur offenen Bauweise steht die geschlossene Bauweise. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass keine seitlichen Abstände eingehalten werden müssen. Unter der geschlossenen Bauweise fallen daher Hausgruppen, wie beispielweise Reihenhäuser, deren Gesamtbaulänge 50 Meter überschreitet. Von der „offenen Bauweise“ spricht man jedoch auch im Rahmen der Grundrissgestaltung. Hier bedeutet dies, dass mehrere Wohnbereiche ohne Abgrenzung von Wänden in einander übergehen. Ein gutes Beispiel bilden hier der Koch-, Wohn- und Essbereich. Durch die offene Bauweise bzw. durch diese spezielle Grundriss-Konzeption erhält der Raum eine gewisse Großzügigkeit. Hier spielen der Geschmack und die individuellen Bedürfnisse der Nutzer eine entscheidende Rolle.

