Orts und Landschaftsbild

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Innerhalb des Baugesetzbuches gehört die Gestaltung der Orts- und Landschaftsbilder zu den Planungsgrundsätzen und wird hierdurch als ein öffentlicher Belang deklariert. Grundsätzlich wird unter dem Orts- und Landschaftsbild eine Einheit verstanden von Landschaft und der entsprechenden Siedlung. Dementsprechend spielt das Orts- und Landschaftsbild sowohl in der Planung einer Siedlung als auch in der Planung einer Landschaft eine wesentliche Rolle als Gestaltungselement. Ziel ist es das Landschaftsbild zu erhalten, trotzdem aber Siedlungen zu konzipieren um Wohn-, Kultur- und Sozialraum zu gewinnen und zu bewahren. Um dies zu erreichen können die verschiedensten Maßnahmen vorgenommen werden: Gestaltung und Ausbau von Straßen, Wegverbindungen und Plätzen, Umgestaltung, Wiederherstellung oder Rückbau von landestypischen Gewässern, Gestaltung und Erhaltung von landestypischen Bausubstanzen, eine Eingrünung oder Bepflanzung von Siedlungen und deren Randbereiche, sowie Maßnahmen, die zur Erhaltung oder zum Schutz des kulturellen Erbes dienen.

 
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