ortsübliche Vergleichsmiete

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Bei der ortsüblichen Vergleichmiete handelt es sich um einen Querschnitt aller Mieten innerhalb eines Ortes, bezogen auf nicht preisgebundene Wohnungen. Dabei werden die geschlossenen Mietverhältnisse innerhalb der letzten vier Jahre zu Grunde gelegt bzw. auch solche, die in den letzten vier Jahren eine Mieterhöhung hatten, wenn diese Mieterhöhung auf die §§ 2, 3 oder 5 des MHG zurückzuführen sind. Mieterhöhungen auf Grund gestiegener Betriebskosten zählen nicht hierzu. Grundsätzlich werden bei der ortsüblichen Vergleichmiete die Mieten von Wohnungen gleicher Größe, Art, Beschaffenheit, Lage und Ausstattung zusammengefasst. Es gibt also verschiedene Werte der Ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt in vier verschiedenen Schritten: Festlegung des Wohnungstyps, Ermittlung der Mieten des Wohnungstyps die in den letzten vier Jahren vereinbart wurden, hieraus ergibt sich dann eine Spanne. Durch verschiedene Merkmale innerhalb der Gruppe des Wohnungstyps kann zudem eine Einordnung innerhalb der Preisspanne erfolgen. Man orientiert sich in diesen Fällen jeweils an der unteren oder oberen Preisspanne.

 
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