Pauschalvertrag
Unter einem Pauschalvertrag versteht man einen Werkvertrag, der einen Pauschalpreis enthält. Grundsätzlich liegt diesem Werkvertrag die Bau- und Leistungsbeschreibung zu Grunde, die Aufschluss darüber gibt, welche Leistungen in dem Pauschalpreis enthalten sind. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von dem Globalpauschalvertrag, da sich der Preis auf die kompletten Leistungen bezieht und für die einzelnen Leistungen keine Preise angegeben werden. Demgegenüber steht der Detailpauschalvertrag, bei dem ein Leistungsverzeichnis mit Einzelpositionen und Massen zu Grunde liegt. Dieses Leistungsverzeichnis dient dazu, den späteren Pauschalpreis festzulegen. Auch diesem Vertrag liegt die Leistungsbeschreibung und die jeweiligen Pläne für das geplante Objekt zu Grunde. Solche Pauschalverträge sind für den Bauherren zunächst einmal empfehlenswert, denn hierdurch entstehen für ihn keine weiteren Mehrkosten. Das Risiko übernimmt der Bauunternehmer oder der Hersteller des Gebäudes. Beispielweise kann sich auf Grund der Wetterlage die Bauzeit verlängern. Für den Bauherren ergibt sich hierdurch jedoch kein Mehrpreis. Allerdings muss man wirklich die Bau- und Leistungsbeschreibungen aufmerksam lesen, um genau zu wissen welche Leistungen in dem Preis enthalten sind.

