Pfandbriefe

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Bei einem Pfandbrief handelt es sich um eine Anleihe, die von einer Pfandbriefbank begeben wird. Der Investor erhält zum einen die Bonität der jeweilig emittierenden Bank. Zusätzlich steht der Pfandbriefbank jedoch eine Deckungsmasse zur Verfügung, die im Falle einer Insolvenz der Bank den Investor schützt. In diesem Zusammenhang muss drei verschiedene Pfandbriefarten unterscheiden: Hypotheken-, Schiffs- und öffentliche Pfandbriefe. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Deckungsmasse, denn bei den Hypothekenpfandbriefen besteht diese aus Grundpfandrechten auf Grundstücken, bei Schiffspfandbriefen aus Schiffshypotheken (diese sind im Schiffsregister verzeichnet) und bei öffentlichen Pfandbriefen besteht die Deckungsmasse aus Forderungen gegen die öffentliche Hand. Die rechtlichen Grundlagen zum Pfandbrief findet sich im Pfandbriefgesetz, welches auch kurz mit PfandBG bezeichnet wird. Dieses wurde im Jahr 2005 in Kraft gesetzt. Bevor eine Bank Pfandbriefe herausgeben darf, muss sie dafür eine Erlaubnis erhalten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vergeben wird. Grundsätzlich können Pfandbriefe als eine sehr sichere Anlageform bezeichnet werden.

 
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