Pfandrecht

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Bei einem Pfandrecht handelt es sich um ein beschränktes, dingliches Recht des jeweiligen Pfandgläubigers entweder an einer Sache oder aber auch an einem Recht. In der Regel wird diese Sache oder das Recht als Sicherung für eine Forderung bestellt. Ist der jeweilige Schuldner nicht in der Lage seinen Pflichten nachzukommen, so hat der Gläubiger die Möglichkeit den verpfändeten Gegenstand zu verwerten und so seine Forderung zu befriedigen. Grundsätzlich müssen dabei der Schuldner und derjenige, der eine Sache oder Recht verpfändet nicht ein und dieselbe Person sein. Allerdings müssen Gläubiger und Pfandgläubiger identisch sein. Wirtschaftlich gesehen erfüllt das Pfandrecht dieselbe Aufgabe wie die Sicherheitsübereignung. Man unterscheidet in Deutschland zwischen den Pfandrechten an Rechten und Fahrnissen. Zwar gibt es auch Grundpfandrechte, diese werden allerdings als Hypotheken, Rentenschulden oder Grundschulden bezeichnet. Je nach dem wie das Pfandrecht entsteht muss man drei verschiedene Pfandrechte unterscheiden: rechtsgeschäftliches, gesetzliches und Pfändungspfandrecht.

 
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