Planfeststellungsverfahren
Bei der Planungsfeststellung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, welches zur behördlichen und verbindlichen Feststellung eines bestimmten Planes dient. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu findet man im Verwaltungsverfahrensgesetz, welches auch kurz als VwVFG bezeichnet wird, oder in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen der einzelnen Länder, die jedoch inhaltlich meist übereinstimmen. Dem Planfeststellungsverfahren unterliegen unter anderem folgende Pläne: Bundesautobahnen und –straßen, Eisenbahnstrecken, Bundeswasserstraßen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Luftverkehrsanlagen, bergbauliche Vorhaben, Straßenbahnen und Gewässer. Zunächst erfolgt eine sogenannte Planerstellung durch den jeweiligen Träger des Vorhabens. Dieser Plan wird bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde eingereicht. Anschließend erfolgt ein Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung mit eventuellen Erörterungsterminen. Erst dann erfolgt die Weiterleitung der Anhörungsergebnisse und der letzendliche Planfeststellungsbeschluss.

