Planungsgebot
Unter dem Planungsgebot versteht man die Verpflichtung der Gemeinden entstehende Konflikte durch eine Bauleitplanung zu bewältigen. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Paragrafen 1, Abschnitt 3 des Baugesetzbuches, welches auch kurz mit BauGB bezeichnet wird. Demzufolge sind Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf die jeweilige Aufstellung von Bauleitplänen oder anderen Satzungen, die den Städtebau betreffen. Auch ein Vertrag kann den Anspruch auf eine Bauleitplanung nicht begründen.

