Policendarlehen
Bei dem Policendarlehen handelt es sich um ein Darlehen welches die Versicherungsgesellschaft auf Grund einer bestehenden Lebensversicherung an den jeweiligen Versicherungsnehmer vergibt. Das Policendarlehen bezieht sich jedoch nur auf kapitalbildende Lebensversicherungen bei denen eine garantierte Leistung gegeben ist – bei Risikolebensversicherungen ist daher kein Policendarlehen möglich. Denn hier erfolgt nur eine Leistung durch eintreten eines bestimmten Ereignisses. Um das Darlehen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Lebensversicherung bereits einige Zeit laufen. Denn grundsätzlich darf eine Darlehensauszahlung nur in der Höhe erfolgen, wie der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung steht hierbei können die bis dahin erzielten Überschussanteile miteinbezogen werden. Die bisher erworbenen Ansprüche aus der Versicherung werden also vom Darlehensnehmer beliehen. Die Versicherungsgesellschaft geht daher keinerlei Kreditausfallrisiken ein, daher wird das Policendarlehen meist sehr zinsgünstig angeboten. Das Darlehen selbst kann entweder während der Laufzeit getilgt werden oder spätestens bei Ablauf der Lebensversicherung. In diesen Fällen zahlt der Darlehensnehmer die gesamte Laufzeit nur die anfallenden Zinsen.

