PostIdent
Das PostIdent Verfahren dient zur persönlichen Identifikation bestimmter Personen und wird durch die jeweiligen Mitarbeiter der Deutschen Post vorgenommen. Das PostIdent Verfahren wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes eingeführt. Demnach sind die Banken verpflichtet bei jeder Kontoeröffnung die Identität eines Kunden festzustellen und festzuhalten. Erfolgt die Identifikation nicht persönlich, wie es beispielweise bei Direktbanken nur selten möglich ist, so kann diese durch das PostIdent Verfahren vorgenommen werden. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer unpersönlichen Legitimationsprüfung. Das PostIdent Verfahren wird jedoch nicht nur von Banken verwendet, sondern kann zudem beispielweise im Rahmen des Signaturgesetzes eingesetzt werden. Ein gutes Beispiel bilden hier die Online oder telefonisch abgeschlossenen Handy-Verträge. Durch die Deutsche Post AG werden vier verschiedene PostIdent Verfahren angeboten: PostIdent Basis, Comfort, Special und für Trustcenter. Für den jeweiligen Kunden der Bank ist dieses PostIdent Verfahren in der Regel kostenlos. Die Deutsche Post AG rechnet mit den Banken direkt ab.

