Preisabgabeverordnung
Die Preisabgabenverordnung, die auch kurz als PangV bezeichnet wird, dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers und findet in den verschiedensten Bereichen ihre Anwendung. Auch innerhalb der Immobilienfinanzierung spielt die Preisabgabenordnung eine wesentliche Rolle. Demnach sind die Banken verpflichtet den Preis eines Kredites in einem Prozentsatz anzugeben, der sich auf die Gesamtbelastung innerhalb eines Jahres bezieht. Grundsätzlich erfolgt diese Angabe der Kreditinstitute durch den effektiven Jahreszins, der die Kosten im Gegensatz zum Nettozinssatz beinhaltet. In diesem Zusammenhang muss man jedoch zwischen dem effektiven Jahreszins und dem anfänglichen effektiven Jahreszins unterscheiden. Beim effektiven Jahreszins sind die Konditionen des Kredites für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und ändern sich nicht, daher verändert sich auch der Effektivzins nicht. Von einem anfänglichen Effektivzins spricht man, wenn während der Laufzeit Änderungen am Zinssatz vorgenommen werden können. Da nicht absehbar ist, wie sich die Konditionen des Kredites entwickeln werden spricht man hier von einem anfänglichen Effektivzins. Diesen findet man gerade bei Krediten die über einen variablen Zinssatz verfügen und entsprechend jederzeit angepasst werden können.

