preisgebundene Wohnungen
Von den einzelnen Bundesländern wurden und werden Wohnungen gefördert, die für sozial schwache Menschen bestimmt sind. Bauherren, die eine solche Förderung in Anspruch nehmen erhalten zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse. Allerdings darf er als Vermieter nach Fertigstellung die Wohnungen auch nur an Menschen vermieten, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Außerdem verpflichtet sich der künftige Vermieter, die Miethöhe nach bestimmten Obergrenzen festzulegen, eine Überschreitung darf nicht vorkommen. Man spricht in diesem Zusammenhang von preisgebundenen Wohnungen. Personen, die in eine preisgebundene Wohnung einziehen möchten, müssen einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein vorlegen. Er berechtigt sie zum Einzug in die Wohnung. Ausschlaggebend ist hierbei nicht nur das Einkommen, sondern auch die Personenanzahl, die einzieht. So muss die Wohnfläche für die Personenanzahl angemessen sein. Preisgebundene Wohnungen sind auch unter dem Begriff Sozialwohnungen bekannt.

