Preisgleitklausel
Wenn die Kosten steigen, so hat der Verkäufer einer Sache dass Recht diese Kosten in Form einer Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben, wenn in dem Kaufvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Diese vertragliche Vereinbarung wird als Preisgleitklausel bezeichnet. Vornehmlich werden solche Preisgleitklauseln vereinbart, wenn davon auszugehen ist, dass die Erstellung oder Produktion der gekauften Sache einen längeren Zeitraum benötigt oder die Entwicklung des Marktpreises erheblichen Schwankungen unterliegt. Man muss zwischen zwei verschiedenen Preisgleitklauseln unterscheiden: die definierte und die undefinierte Preisgleitklausel. Bei der definierten Preisgleitklausel wird die Anpassung der einzelnen Preiselemente von den Parteien im Vertrag festgelegt – nach einer bestimmten Formel. Bei der undefinierten Preisgleitklausel geht man von der Ausgangsposition aus – jede Veränderung dieser gibt dem Verkäufer das Recht den Preis zu ändern.

