Produkthaftung

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Die Produkthaftung ist auf das Produkthaftungsgesetz, welches eigentlich „Gesetzt über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ genannt wird, zurückzuführen, welches zum Schutz der Verbraucher eingeführt wurde. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Verbraucherschutzgesetz. In dem Produkthaftungsgesetz wird unter anderem geregelt, in wie weit der Hersteller seinem Kunden gegenüber zuhaften hat. Die Haftung erstreckt sich hierbei sowohl auf die Funktionalität eines Produktes, als auch auf dessen Fehlerfreiheit und Gefahrlosigkeit. Der Hersteller haftet in diesem Zusammenhang nicht nur für das Produkt in seiner Gesamtheit, sondern auch für einzelne Teile innerhalb des Produktes – auch dann wenn diese Teile von einem Zulieferanten geliefert wurden. Grundsätzlich haftet der Hersteller nicht nur für den Schaden am Gerät selbst, sondern auch für sonstige Schäden die durch den Mängel am Produkt hervorgerufen werden. Dies bedeutet, dass sich die Haftung des Herstellers nicht nur auf Sachschäden, sondern auch auf entstehende Personen- und Vermögensschäden erstreckt. Auch im Baubereich ist daher das Produkthaftungsgesetz ein wichtiges Gesetz für den Bauherren.

 
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