Prolongation
Der Begriff Prolongation lässt sich vom neulateinischen Wort „prolungare“ ableiten, welches ins Deutsche übersetzt „verlängern“ bedeutet. Demzufolge wird der Zustand einer Verlängerung als Prolongation bezeichnet. Dieser Begriff wird in erster Linie innerhalb des Finanzwesens genutzt. Gerade bei der Immobilienfinanzierung, die über einen sehr langen Zeitraum erfolgt, wird der Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden die Zinsen entsprechend neu angepasst und der Darlehensvertrag verlängert. Daher darf man die Prolognation nicht mit der Umschuldung verwechseln, denn bei dieser findet in der Regel zudem ein Wechsel des jeweiligen Darlehensgebers statt. Bei der Prolongation bleibt der Darlehensvertrag beim bisherigen Kreditinstitut bestehen und wird entsprechend seiner neuen Konditionen nur verlängert. Auch im Wertpapier- und Termingeld-Bereich gibt es Prolongationsgeschäfte. Termingelder können beispielweise nach ihrer Fälligkeit wieder angelegt werden. Erfolgt dieselbe Anlage, so wird diese nur verlängert und man spricht auch in diesem Zusammenhang von einer Prolongation.

