Prüfzeugnis
Bei einem Prüfzeugnis handelt es sich grundsätzlich um die schriftliche Bestätigung einer unabhängigen Stelle bzw. Sachverständigen, indem die Ergebnisse einer bestimmten, spezifischen Prüfung vermerkt wurden. Das Prüfzeugnis bescheinigt, dass die jeweilige Lieferung den Vereinbarungen, die bei der Bestellannahme getroffen wurden, entspricht. In diesem Zusammenhang unterschiedet man eine Reihe verschiedener Abnahme-Prüfzeugnissen. Die Prüfzeugnisse können dabei auf amtliche Vorschriften, auf technische Regeln oder auf die jeweiligen Lieferbedingungen (sowohl vom Auftraggeber als auch vom Besteller) basieren. Auch für bestimmte Bauprodukte werden sogenannte Prüfzeugnisse ausgestellt. Hierbei handelt es sich um Bauprodukte, die keine besonderen Anforderungen an die Sicherheit bedürfen. Sie benötigen ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, im Gegensatz zu Bauprodukten mit besonderen Sicherheitsanforderungen, die eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen. Die Prüfzeugnisse der Bauprodukte werden von dem Deutschen Institut für Bautechnik, welches abgekürzt auch einfach DIBt genannt wird, in Übereinstimmung mit der obersten Landesbaubehörde innerhalb der Baurregelliste veröffentlicht.

