Qualitätssicherung
Die erbrachten Bauleistungen sollen auch in der zugesicherten Qualität erbracht werden, sollte man eine unabhängige Qualitätssicherung während der Bauphase vornehmen. Hierbei steht an erster Stelle, eventuellen Mängeln vorzubeugen und bestehende zu beseitigen. Zur Einhaltung der zugesicherten Qualität wird im § 633 des bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der Qualität eine klare Stellung bezogen. Mit einer baubegleitenden Qualitätssicherung soll sicher gestellt werden, dass das Bauwerk den zugesicherten Eigenschaften entspricht und anerkannte Techniken und Regeln eingehalten werden. Für die Qualitätssicherung werden kompetente Fachleute eingesetzt, die wirtschaftlich unabhängig sind. Schon während der Planung beginnt die baubegleitende Qualitätssicherung und endet mit der Übergabe des fertiggestellten Gebäudes. Die Qualitätssicherung umfasst zahlreiche Aufgaben, wie beispielweise die Einstiegsberatung, die auch von vielen Verbraucher-Beratungen durchgeführt wird. Ferne gehören zu den Aufgaben die Vertrags- und Angebotsprüfung, Vorort-Beratungen, ein Blower-Door Test (Winddichtigkeitstest) und die letztendliche Abnahme.

